RAe mhd stuhl

Nachlass- und Vermögensverwaltung

Neben der Testamentsvollstreckung stellt sich oft auch das Problem einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Vermögens sowohl vor dem Tode des Erblassers als auch nach dem Todesfall bis zum Eintritt der Erben in ihre Erbenstellung und Annahme des Erbes. Da bis zur Testamentseröffnung und Erstellung eines Erbscheins ein nicht unerheblicher Zeitablauf entstehen kann, kann den Erben ein Schaden entstehen. Zu denken ist an die ordnungsgemäße Verwaltung von Immobilien.

Für den Fall, dass die Erben keine Einigkeit über eine Verwaltung erzielen, stehen wir Ihnen auch gerne für diesen Übergangszeitraum als entsprechender Nachlass- und Vermögensverwalter zur Verfügung.

Entsprechendes gilt auch für Personen, die nicht unter gesetzlich angeordneter Betreuung stehen und dies auch nicht wünschen, allerdings Hilfe im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung benötigen. Dies gilt sowohl für Immobilien und deren Vermietung als auch als Hilfe bei Erledigungen von Finanzangelegenheiten, Heimunterbringungen oder Behördenangelegenheiten. Sie können so die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung oder die Zuordnung eines möglicherweise nicht gewollten Betreuers vermeiden und Ihre Angelegenheiten noch selbstbestimmt regeln.

Auch in diesen Lebensbereichen unterstützen wir Sie gerne.

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Rechtsanwälte Meyen-Hüsch-Bonnen
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